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Coronavirus (COVID-19) - Neuigkeiten und Informationen
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Zahlen und grafische Darstellungen zu laborbestätigten Fällen, Hospitalisationen, Todesfällen, Tests, sowie zum Contact Tracing (Isolation und Quarantäne), geographische Verteilung nach Kanton, Alter und Geschlecht sowie die zeitliche Entwicklung in der Schweiz und in Liechtenstein finden Sie auf www.covid19.admin.ch.
Den Tagesbericht im PDF-Format und Daten in CSV oder JSON können Sie auf www.covid19.admin.ch herunterladen.
Folgende Daten erhalten Sie weiterhin als Excel-Dateien:
Die Informationen auf dieser Seite sind für die Fachkräfte des Gesundheitswesens bestimmt.
COVID-19 ist ein neuartiges Coronavirus, welches Ende 2019 in China entdeckt wurde. Eine aussergewöhnliche Häufung von Lungenentzündungen in der zentralchinesischen Stadt Wuhan, sowie in ander Ländern, hat zur Entdeckung dieses Virus geführt.. Das Virus gehört zur selben Familie wie die Erreger von MERS und SARS. Das Bundesamt für Gesundheit hält die Informationen über die Entwicklung dieses neuen Virus auf dem neuesten Stand.
Informationen des BAG für die Gesundheitsfachpersonen über COVID-19.
Die Verdachtskriterien werden vom Bundesamt für Gesundheit entsprechend der Entwicklung der Situation regelmässig aktualisiert. Wir bitten Sie, sie häufig zu konsultieren.
Verdachts-, Beprobungs-, Meldekriterien und Probeentnahme - pdf BAG
Die Indikationen für das Kanton Wallis werden durch das Zentralinstitut der Spitäler aktualisiert.
Zentralinstitut der Spitäler ZIS
Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten ab 19. März 2020
Die Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten, sowie die Informationen zur Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne sind auf der folgenden Website vorhanden :
BAG - Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne
Todesfeststellung
Meldung nach klinischem Befund oder Tod - Website BAG
Neue Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen
Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
Av. de la Gare 23
1950 Sitten
Tel. 027 606 49 00
Spital Wallis | |||
---|---|---|---|
Verfügbar | Besetzt (COVID-19) | Besetzt (Gesamtzahl) | |
Akutbetten | 814 | 26 | 637 |
Intensivstation | 23 | 6 | 13 |
Operationssäle | 19/19 |
Das Spital Wallis befindet sich gegenwärtig in einer Phase mit ordentlicher Tätigkeit. Es verfügt deshalb über die Kapazität, im Rahmen seiner üblichen Tätigkeit Fälle mit Komplikationen aufgrund der COVID-Erkrankung aufzunehmen. Die Tabelle oben zeigt deshalb die globale Tätigkeit in Bezug auf die akuten Hospitalisierungsfälle und gibt ebenfalls die Zahl der COVID-Fälle an. Die angegebene Bettenzahl bezieht sich also auf die gesamte verfügbare Kapazität in der Akutpflege, mit der Zahl der von COVID-Patienten und von anderen Patienten belegten Betten im gesamten Spital Wallis (Spitalzentrum des französischsprachigen Wallis und Spitalzentrum Oberwallis).
In Krisensituationen wie den ersten beiden Wellen der Pandemie des Coronavirus ist die Zahl der COVID-Fälle so hoch, dass sich das Spital reorganisieren und die Tätigkeit gewisser Sektoren einstellen muss, um die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen auf die Versorgung dieser Patienten zu konzentrieren. Die Spitalkapazität ist also vollkommen abhängig von der Zahl der COVID-Fälle. Deshalb zeigen die Eckdaten in diesen Krisensituationen die Kapazitäten auf, über die das Spital Wallis verfügt, um die Erhöhung der Bettenzahl in Zusammenhang mit der Pandemie des Coronavirus (Zahl der Corona-Betten) zu bewältigen.
Im Fall einer neuen Verschlechterung der Situation in Zusammenhang mit der Pandemie des Coronavirus wird das Spital anhand der in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden erstellten Planung einen detaillierten Plan mit den für die Versorgung der COVID-Patienten reservierten Verfügbarkeiten und Kapazitäten veröffentlichen.
Nach der vom Staatsrat am 20. November beschlossenen Lockerung des Besuchsverbots hat das Spital Wallis die Massnahmen für die Besuche in seinen Spitälern geändert. Es stützt sich dabei auf die Bedingungen von Swissnoso und den verschiedenen Empfehlungen des BAG.
Die Patientenbesuche sind von 13.00 bis 19.00 Uhr (gilt auch für Privatpatienten) für die Standorte des SZO
unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Die Modalitäten sind mit den Verantwortlichen der betreffenden Abteilungen zu besprechen.
Aufgrund von SARS-COV-2-Kontaminationen in mehreren Abteilungen des Spitalzentrums des französischsprachigen Wallis (CHVR) mussten wir die Besuche einschränken.
Sie bleiben jedoch und gemäss den mit den betroffenen Abteilungen zu vereinbarenden Regelungen weiterhin möglich:
Familien, die um Ausnahmen gebeten haben, haben diese auch erhalten. Wir haben ein offenes Ohr für ihre Anliegen und prüfen diese wohlwollenden – bis anhin und auch in der Zukunft.
Eine Begleitperson ist nur dann erlaubt, wenn dies für die Betreuung des Patienten notwendig ist.
Wenn die Situation dies erfordert, kann das Spital die Besuche einschränken oder verbieten.
Beim Eingang der Spitäler befinden sich Informations- und Kontrollpunkte.
Angesichts der oben genannten Einschränkungen wird empfohlen, Besuche bei nahen Familienangehörigen einzuschränken.
Die Cafeterien bleiben dem Spitalpersonal vorbehalten.
Ambulante Patienten und Besucher müssen ab Spitaleingang eine Schutzmaske tragen und die Hände desinfizieren.
Im Inneren des Gebäudes bitte die Social Distancing-Vorgaben einhalten.
Die Besucher dürfen keine Atemwegssymptome und/oder Fieber aufweisen.
Die Patiententermine für Sprechstunden/Eingriffe werden beibehalten. Bei Covid-Symptomen, die zuständige Abteilung kontaktieren, bevor Sie ins Spital gehen.
Besuche sind erlaubt
Eine Begleitperson ist nur dann erlaubt, wenn dies für die Betreuung des Patienten notwendig ist.
Bei Kurzaufenthalten (weniger als 4 Tage) sind Besuche zu vermeiden. Ausnahmen und besondere Bestimmungen sind für die Geburtsabteilung, für Patienten am Lebensende und für die Abteilung Pädiatrie möglich.
Besuche bei Covid-19 und Patienten in Isolation sind nur in Ausnahmefällen (am Lebensende) und in Absprache mit der zuständigen Abteilung möglich.
Jeder Patient darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen und dies in Absprache mit den Verantwortlichen der zuständigen Abteilung. Es dürfen sich gleichzeitig nicht mehr als zwei Besucher in einem Zimmer aufhalten. Besuchsdauer max. 30 Minuten. Ausnahmen und Sonderregelungen sind für die Geburtsabteilung, Personen am Lebensende, die Pädiatrie und abhängige Personen möglich.
Besuche auf der Intensivstation und der Intermediate Care sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Besuchsverbot augenommen:
Pädiatrie und Geburtsabteilung: Besuche sind erlaubt.
Die Bedingungen sind mit den Verantwortlichen der Abteilung zu vereinbaren.
Patienten in einer instabilen Situation oder am Lebensende: Die Verantwortlichen der Abteilung legen die Kriterien für die Genehmigung der Besuche fest.
Sie haben Krankheitssymptome wie Husten (trockener Reizhusten), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und/oder Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen. Dann bleiben Sie zu Hause und vermeiden möglichst den Kontakt zu anderen Personen. Beachten Sie die Anweisungen zur Selbst-Isolation im Merkblatt unten.
Nachdem Sie 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome mehr hatten und wenn seit den ersten Symptomen mindestens 10 Tage verstrichen sind, können Sie die Isolation aufheben.
Anweisungen: Selbst-Isolation (PDF, 161 kB, 19.03.2020)
Sie wohnen im selben Haushalt oder waren intim mit einer Person mit einer akuten Atemwegserkrankung (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen. Beachten Sie die Anweisungen zur Selbst-Quarantäne Merkblatt unten.
Sobald bei dieser Person Krankheitssymptome wie oben beschrieben aufgetreten sind, bleiben Sie zu Hause. Beobachten Sie, ob bei Ihnen solche Symptome auftreten. Vermeiden Sie während dieser Zeit jeden Kontakt zu anderen Personen. Wenn Sie nach 10 Tagen noch keine Symptome haben, können Sie die Quarantäne aufheben.
Anweisungen: Selbst-Quarantäne (PDF, 154 kB, 19.03.2020)
Immer gilt: Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns»: www.bag-coronavirus.ch.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Fachpersonen des Care-Teams PZO nehmen Ihre Anrufe gerne entgegen: PsyCovid19-Helpline027 604 39 88. Der PZO-Konsiliardienst und das Care-Team PZO stehen Patienten, ihren Angehörigen ebenfalls zur zur Verfügung.
Die Bevölkerung kann sich gerne ans Psychiatriezentrum Oberwallis PZO wenden unter 027 604 36 50 (Bürozeiten) und 027 604 33 33 (ausserhalb der Bürozeiten).