Gefängnismedizin

Der Gefängnismedizinische Dienst hat den Auftrag, ambulante Leistungen in den Bereichen medizinische Versorgung, Prävention und als Verbindungsstelle sowie entsprechend der klinischen Situation (Hungerstreik, angeordnete medizinische Behandlung, Suizidrisiko) teilstationäre medizinische Versorgungsleistungen zu erbringen.

Er führt medizinische, psychiatrische und pflegerische Aktivitäten durch, die den Leistungen entsprechen, welche für die gesamte Bevölkerung erbracht werden. Dabei handelt es sich um die übliche medizinische Versorgung, die für volljährige und minderjährige Häftlinge im Wallis täglich gewährleistet wird. Dies umfasst die Arbeiten beim Eintritt, die medizinische und pflegerische Betreuung, die Weiterführung von laufenden Therapien, die Akutversorgung sowie die Tätigkeiten im Bereich der Prävention und als Verbindungsstelle.

Die gerichtsmedizinischen Aufgaben des Gefängnismedizinischen Dienstes betreffen spezifisch das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport, da sie direkt mit dem Verwaltungs- und Rechtsdienst, dem Bereich Walliser Strafanstalten und teilweise mit der Dienststelle für Bevölkerung und Migration zusammenhängen.

Dies gilt insbesondere für die Anfragen im Zusammenhang mit klinischen Bewertungen für die Kommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit, für die Anfragen zur Umsetzung der üblichen und obligatorischen medizinischen und pflegerischen Versorgung, für die obligatorische Nachbetreuung nach der Inhaftierung und für die klinischen Beurteilungen für die Experten und die Bewährungskommission, welche die Aufgabe haben, die Gemeingefährlichkeit von Häftlingen und verurteilten Straftätern sowie das Rückfallrisiko zu beurteilen.

Der Ausbildungsauftrag bezieht sich auf alle Partner, da die medizinisch-pflegerischen und die gerichtsmedizinischen Tätigkeiten spezifische Kenntnisse erfordern. Dieser Auftrag umfasst auch Schulungen, die sich spezifisch an das Aufsichtspersonal der Haftanstalten richten.

In den Auftrag als Verbindungsstelle sind auch alle Partner des mit den staatlichen Stellen abgeschlossenen Leistungsvertrags einbezogen sowie auch Akteure und Behördenstellen, die nicht zu den Vertragspartnern gehören. So hat der Gefängnismedizinische Dienst auch den Auftrag, alle externen spezialisierten Sprechstunden zu organisieren, die für die Behandlung von inhaftierten Personen erforderlich sind, wie auch die Spitalaufenthalte in speziellen Gefängnisabteilungen (Genf, Basel, Bern), wenn es die Umstände erfordern. Ausserdem muss dieser Dienst den Kontakt mit den Justizbehörden (Richter, Anwälte usw.) gewährleisten, indem er die auftretenden gerichtsmedizinischen Fragen zu inhaftierten Personen beantwortet.

Der Gefängnismedizinische Dienst hat auch einen bedeutenden gemeinnützigen Auftrag, der sich auf das gesamte soziale und politische Gemeinwesen des Wallis bezieht. Das Konzept gibt die Möglichkeit, sich aktiv und verantwortungsbewusst an diesem Auftrag zu beteiligen. Dies erfolgt durch die Zusammenarbeit bei der Senkung des Risikos von Unterbrechungen der psychiatrischen Betreuung und durch die Verringerung der Fragmentierung und des Informationsverlusts zwischen den Partnern, die an der Betreuung von Personen beteiligt sind, welche im Kanton inhaftiert sind und/oder aus einer Haftanstalt entlassen werden und eine medizinische und rechtliche Betreuung benötigen.

Durch die Realisierung dieser Verbindungen zwischen den Partnern wird auch die Kontinuität der Betreuung sichergestellt, die von den Strafbehörden des Kantons verlangt wird. Der Leistungsvertrag sieht für jeden Standort identische Grundleistungen sowie Leistungen vor, die auf die jeweils erforderliche Betreuungsform abgestimmt sind. Das Personal des Gefängnismedizinischen Dienstes erbringt seine Leistungen zu den üblichen Arbeitszeiten an allen Wochentagen während des ganzen Jahres. Bei Notfällen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten steht ein Notfalldienst zur Verfügung.

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